ich müsste meine bereits übermittelte EÜR bei der Hinzurechnung bzw. Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnübermittlungsart berichtigen, kann ich dies als Berichtigung kennzeichnen oder einfach ein zweites Mal mit den geänderten Daten bei Pkt 102 normal abrufen?
Meine zweite Frage betrifft das Folgejahr in dem bilanziert werden muss, kann ich die Überleitungsrechnung als Eröffnungsbuchungen über Taxpool abrufen. Und wenn ja, wie?
Herzlichen Dank im voraus.