• ich müsste meine bereits übermittelte EÜR bei der Hinzurechnung bzw. Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnübermittlungsart berichtigen, kann ich dies als Berichtigung kennzeichnen oder einfach ein zweites Mal mit den geänderten Daten bei Pkt 102 normal abrufen?

    Meine zweite Frage betrifft das Folgejahr in dem bilanziert werden muss, kann ich die Überleitungsrechnung als Eröffnungsbuchungen über Taxpool abrufen. Und wenn ja, wie?

    Herzlichen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Kennzeichen "Berichtigte Anmeldung", wie etwa bei der USt-Voranmeldung gibt es in der EÜR nicht.

    Die zuletzt gesendete EÜR wird bei der Bearbeitung verwendet, was i. d. R. nicht erfolgt, bevor die zugehörige Einkommensteuererklärung übermittelt ist.


    mit den geänderten Daten bei Pkt 102 normal abrufen?

    Zur besseren Orientierung hier das Formular.

    In den Formularen ist die Zahl ganz links (schwarz gedruckt) die Zeilennummer.

    Die Zahlen (grün, jeweils links vor einem Feld) sind die Positionsnummer.

    Du meinst sicher die Zeile 102 "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" die Du korrigieren willst.

    Nach Korrektur wirst Du wohl versenden, statt abzurufen. :)


    Nicht vergessen, ESt-Richtlinien R 4.6

    ... Bei dem Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann zur Vermeidung von Härten auf Antrag des Stpfl. der Übergangsgewinn (Saldo aus Zu- und Abrechnungen) gleichmäßig entweder auf das Jahr des Übergangs und das folgende Jahr oder auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre verteilt werden. ...


    Für die Jahre ab dem ersten Bilanz-Jahr, muss eine neue Firma eingerichtet werden, zumal eine Änderung der Gewinnermittlungsart in der alten Firma auf zurückliegende Jahre wirken würde, bzw. ggf. nicht mehr möglich ist.

    Die Überleitungsrechnung hat in der Buchhaltung nichts zu suchen, weshalb eine "Überleitungsrechnung als Eröffnungsbuchungen über Taxpool" abzurufen keinen Sinn hätte.

    In der neuen Firma werden die festgestellten Werte nach Korrekturen durch die Überleitung zum ersten Bilanzjahr in der Eröffnungsbilanz gebucht.

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