09	1	9	Benutzerkennzeichnung / HerstellerID. Kz 09 ist eine Pflichtkennzahl.
10	1	10	Kennzeichnung Berichtigung / nderung. Zulssige Werte:  1 = Berichtigte Anmeldung
21	1	21	Bemessungsgrundlage fr nicht steuerbare sonstige Leistungen gem.  18b Satz 1 Nr. 2 UStG.
22	1	22	Belege sind beigefgt bzw. werden gesondert eingereicht. Zulssige Werte: 1 = ja
26	1	26	Widerruf der Einzugsermchtigung im Einzelfall. Zulssige Werte: 1 = trotz erteilter Einzugsermchtigung kein Einzug
29	1	29	Verrechnungswunsch / Abtretung. Zulssige Werte:  1 = ja
35	1	35	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige Umstze zu anderen Steuerstzen. Kz 35 ist immer in Verbindung mit Kz 36 anzugeben.
36	1	36	Steuer auf steuerpflichtige Umstze zu anderen Steuerstzen. Kz 36 ist immer in Verbindung mit Kz 35 anzugeben.
39	1	39	Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung fr Dauerfristverlngerungen.
41	1	41	Bemessungsgrundlage steuerfreier Umstze mit Vorsteuerabzug fr innergemeinschaftliche Lieferungen (4 Nr. 1b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr.
42	1	42	Bemessungsgrundlage fr Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschften ( 25b Abs.2 UStG).
43	1	43	Bemessungsgrundlage steuerfreier Umstze mit Vorsteuerabzug  fr weitere steuerfreie Umstze mit Vorsteuerabzug.
44	1	44	Bemessungsgrundlage steuerfreier Umstze mit Vorsteuerabzug fr steuerfreie  innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.
45	1	45	Bemessungsgrundlage fr brige nicht steuerbare Umstze (Leistungsort nicht im Inland).
46	1	46	Bemessungsgrundlage fr im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im brigen Gemeinschaftsgebiet ansssigen Unternehmern ( 13b Abs. 1 UStG). Kz 46 ist immer in Verbindung mit Kz 47 anzugeben.
47	1	47	Steuer auf im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im brigen Gemeinschaftsgebiet ansssigen Unternehmern (13b Abs.  1 UStG). Kz 47 ist immer in Verbindung mit Kz 46 anzugeben.
48	1	48	Bemessungsgrundlage fr steuerfreie Umstze ohne Vorsteuerabzug fr Umstze nach 4 Nr . 8 bis 28 UStG.
49	1	49	Bemessungsgrundlage fr steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge auerhalb eines Unternehmens ( 2a UStG).
52	1	52	Bemessungsgrundlage fr andere Leistungen eines im Ausland ansssigen Unternehmers (  13b Abs. 2 Nr  1 und Nr. 5 UStG). Kz 52 ist immer in Verbindung mit Kz 53 anzugeben.
53	1	53	Steuer auf andere Leistungen eines im Ausland ansssigen Unternehmers (  13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 UStG). Kz 53 ist immer in Verbindung mit Kz 52 anzugeben.
59	1	59	Vorsteuerabzug fr innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge auerhalb eines Unternehmens (  2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des 19 Abs. 1 UStG ( 15 Abs. 4a UStG).
60	1	60	Bemessungsgrundlage fr die der Leistungsempfnger die Steuer nach  13b Abs. 5 UStG schuldet.
61	1	61	Vorsteuerbetrge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenstnden  ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG).
62	1	62	Entstandene Einfuhrumsatzsteuer ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG).
63	1	63	Vorsteuerbetrge die nach allgemeinen Durchschnittsstzen berechnet sind ( 23 und 23 a UStG).
64	1	64	Berichtigung des Vorsteuerabzugs ( 15 a UStG).
65	1	65	Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.  . wegen Steuersatznderung.
66	1	66	Vorsteuerbetrge aus Rechnungen von anderen Unternehmern ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 UStG), aus Leistungen im Sinne des  13a Abs. 1 Nr. 6 UStG ( 15 Abs.  1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschften ( 25b Abs. 5 UStG).
67	1	67	Vorsteuer aus Leistungen im Sinne  13b UStG ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG).
68	1	68	Steuerpflichtige Umstze, fr die der Leistungsempfnger die Steuer nach  13b Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 10 UStG schuldet. Die Kennzahl 68 ist ab dem zweiten Halbjahr 2011 gltig.
69	1	69	In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbetrge ( 14c UStG) sowie Steuerbetrge, die nach   4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2,   6a Abs. 4 Satz 2,  17 Abs. 1 Satz 6 oder   25b Abs. 2 UStG geschuldet werden.
73	1	73	Bemessungsgrundlage fr Lieferungen sicherungsbereigneter Gegenstnde und Umstze, die unter das GrEStG fallen (  13b Abs. 2  Nr. 2 und 3 UStG). Kz 73 ist immer in Verbindung mit Kz 74 anzugeben.
74	1	74	Steuer auf Lieferungen sicherungsbereigneter Gegenstnde und Umstze, die unter das GrEStG fallen (  13b Absatz 2 Nr.  2 und 3 UStG). Kz 74 ist immer in Verbindung mit Kz 73 anzugeben.
76	1	76	Bemessungsgrundlage fr Umstze, fr die eine Steuer nach  24 UStG zu entrichten ist. Kz 76 ist immer in Verbindung mit Kz 80 anzugeben.
77	1	77	Bemessungsgrundlage fr Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach  24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr.
78	1	78	Bemessungsgrundlage fr Lieferungen von Mobilfunkgerten und integrierten Schaltkreisen ( 13b Abs.2 Nr.  10 UStG). Die Kennzahl 78 ist ab dem zweiten Halbjahr 2011 gltig.
79	1	79	Steuer auf Lieferungen von Mobilfunkgerten und integrierten Schaltkreisen ( 13b Absatz 2 Nummer 10 UStG).  Die Kennzahl 79 ist ab dem zweiten Halbjahr 2011 gltig.
80	1	80	Steuer auf Umstze, fr die eine Steuer nach  24 UStG zu entrichten ist. Kz 80 ist immer in Verbindung mit Kz 76 anzugeben.
81	1	81	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige Umstze zum Steuersatz von 19 %.
83	1	83	Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender berschuss. Kz 83 ist eine Pflichtkennzahl.
84	1	84	Bemessungsgrundlage fr andere Umstze eines im Inland ansssigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 4, 6 bis 9 UStG). Kz 84 ist immer in Verbindung mit Kz 85 anzugeben.
85	1	85	Steuer fr  andere Umstze eines im Inland ansssigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 4, 6 bis 9 UStG). Kz 85 ist immer in Verbindung mit Kz 84 anzugeben.
86	1	86	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige Umstze zum Steuersatz von 7 %.
89	1	89	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %.
91	1	91	Bemessungsgrundlage fr steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach  4 b und 25c UStG.
93	1	93	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 %.
94	1	94	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt IdNr. zum allgemeinen Steuersatz. Kz 94 ist immer in Verbindung mit Kz 96 anzugeben.
95	1	95	Bemessungsgrundlage fr steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen  Steuerstzen. Kz 95 ist immer in Verbindung mit Kz 98 anzugeben.
96	1	96	Steuer auf steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz. Kz 96 ist immer in Verbindung mit Kz 94 anzugeben.
98	1	98	Steuer auf steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen  Steuerstzen. Kz 98 ist immer in Verbindung mit Kz 95 anzugeben.
