Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich |
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Der Steuerliche Betriebsvermögensvergleich ist seit der E-Bilanz-Taxonomie 6.4 Pflicht.
Mit dem Schalter BVV können die entsprechenden Angaben dazu eingetragen werden.
'Jahresüberschuss/-fehlbetrag (BVV)' ist ein Summenwert, der davon abhängt, was in Entnahmen, Einlagen, etc. eingetragen wird. Dieses Feld ist nicht editierbar.
Das Programm gibt Ihnen dazu bereits unten im Dialog unter INFO Werte vor, die es aus der aktuellen Bilanz ermittelt hat.
Die sind z.B.
'Jahresüberschuss/-fehlbetrag (BVV)' 'Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres' (als evtl. Vorgabe zum Eintragen)
Das Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangen Wirtschaftsjahres kann z.B. aus der E-Bilanz des Vorjahres in der BVV unter 'Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres' ermittelt werden oder z.B. aus der Differenz der an das Konto 9000 gebuchten Kapitalkonten und dem Gewinnvortrag/verlust im aktuellen WJ.
Gefundene Werte eintragen. Übertragt die vom Programm ermittelten Werte in die passenden Eingabefelder. Diese müssen evtl. noch ergänzt werden.
Elster prüft dabei insbesondere,
ob der Wert für das 'Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres' (BVV-Eintrag) mit der Differenz aus 'Eigenkapital' und 'Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen' aus der Bilanz übereinstimmt,
und der Wert 'Jahresüberschuss/-fehlbetrag (BVV)' (automatisch berechneter BVV-Eintrag) mit dem Wert 'Jahresüberschuss/-fehlbetrag' aus der GuV übereinstimmt.
Hinweis: Die Erläuterungen zu Elsterfehlermeldungen zur BVV sind hier zu finden.
Erläuterungen:
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