Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz

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Programmeinstellungen:

Bei der Erstellung der E-Bilanz einer Personengesellschaft kann in den Gesellschafterdaten festgelegt werden, ob für den jeweiligen Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz oder Sonderbilanz benötigt wird.

Dabei handelt es sich um eine separat von der Gesamhand für den entsprechenden Gesellschafter zu übermittelnde Bilanz.

Wenn ein Gesellschafter z.B. eine Ergänzungsbilanz und eine Sonderbilanz erstellen soll, muss er zwei getrennte Bilanzen übermitteln.

 

Zur Erstellung einer Sonderbilanz oder einer Ergänzungsbilanz für den Gesellschafter muss unter Stammdaten Rechtsform der passende Mitunternehmertyp ausgesucht werden:

Bis zum WJ 2017:

Mitunternehmer (natürliche Person)

Mitunternehmer (KapG)

Mitunternehmer (PersG)

Ab dem WJ 2018:

Mitunternehmer

 

Unter Stammdaten Unternehmen (Name, Firmensitz, ...) sind der Name und die Adresse des Gesellschafters oder Mitunternehmers einzutragen.

Der Name des Gesellschafters oder Mitunternehmers ist zusätzlich noch unter Name des Gesellschafters in den Mitunternehmerdaten (siehe unten) anzugeben.

 

Unter Stammdaten Kennnummern/13-stellige Steuernummer wird die Steuernummer des Gesellschafters eingetragen. Diese kann mit dem Schalter Erstellen erstellt werden.

Bei Übermittlung einer Eröffnungsbilanz liegt evtl. noch keine Steuernummer vor. In diesem Fall reicht es aus, wenn die 4-stellige Bundesfinanzamtsnummer angegeben wird.

Bei einem ausländischen Gesellschafter, der keine inländische Steuernummer hat, kann die Eintragung der Daten entfallen.

 

Das Programm legt den Bilanzierungsstandard auf 'Deutsches Steuerrecht' fest.

 

Mit dem Schalter Mitunternehmerdaten können dann folgende Daten eingetragen werden:

Bilanzart steuerlich bei PersG/Mitunternehmerschaften: Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz.

Name Gesamthand: Name der Gesellschaft.

13stellige Steuernummer: Die Steuernummer der Gesellschaft. Diese kann mit dem Schalter Erstellen erstellt werden.

4stellige Bundesfinanzamtsnummer: Die Bundesfinanzamtsnummer der Gesellschaft. Diese kann mit dem Schalter Erstellen erstellt werden.

Abschlussstichtag, Gesamthand: Der Bilanzstichtag.

Für jeden Gesellschafter ist zu einem Bilanzstichtag nur jeweils eine Sonder- und Ergänzungsbilanz zu übermitteln.

 

Mit dem Schalter Neu kann ein Eintrag für den Gesellschafter angelegt werden, dort können die Werte:

Name des Gesellschafters

Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)

Gesellschafterschlüssel, unternehmensbezogenes / betriebsinternes Zuordnungsmerkmal

eingetragen werden.

 

 

Übermittlung des Eigenkapitals:

Das Eigenkapital wird unabhängig vom Typ des Mitunternehmers nach dem Schema des Einzelunternehmers entwickelt.

Mit dem Schalter Zuordnung eingeben im Register Kontenzuweisung kann auch ohne Umbuchung die Zuweisung eines Kontos geändert werden.

Dazu folgender Hinweis aus dem technischen Leitfaden für die E-Bilanz-Taxonomie:

 

15.17.3  Besonderheiten bei der Übermittlung des Eigenkapitals

Für die Übermittlung des Eigenkapitals gilt:

Von den Unterpositionen (vgl. Kapitel „Übermittlung von Zwischenebenen/Oberpositionen" 15.14.10)

der Position

 Eigenkapital [bs.eqLiab.equity]

dürfen neben der Position

gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile [bs.eqLiab.equity.subscribed]

nur die Positionen

gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile, Privatkonto (Einzelunternehmen)

[bs.eqLiab.equity.subscribed.privateAccountSP] und

Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten

[bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally]

sowie deren Unterpositionen werthaltig übermittelt werden.

 

Von den Unterpositionen (vgl. Kapitel "Übermittlung von Zwischenebenen/Oberpositionen" 15.14.10)

der Position

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen

[bs.ass.deficitNotCoveredByCapital]

darf nur die Position

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen, Privatkonto

(Einzelunternehmen) [Aktivseite] [bs.ass.deficitNotCoveredByCapital.privateAccountSP]

sowie deren Unterpositionen werthaltig übermittelt werden.

Diese Prüfung gilt nicht für Fälle der Spezialtaxonomien (FI, INS, PI).  

Ende 15.17.3  Besonderheiten bei der Übermittlung des Eigenkapitals

 

Quellenangaben: http://www.esteuer.de/download/20181205_FAQ_Version_2018-02.pdf