Investitionsabzug/Herabsetzung gemäß § 7g

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Mit dem Investitionsabzug können Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes vorverlagert werden,  z.B. um einen Liquiditätsvorteil zu erlangen.

 

 

Betrag: Derzeit beträgt die Herabsetzung 40% des AHK maximal jedoch die Höhe des Investitionsabzugsbetrages.

Beispiel: Der voraussichtliche Kaufpreis, auf dem der Investitionsabzugsbetrag basiert, beträgt 5000 Währungseinheiten, der spätere Kaufpreis beträgt 6000 Währungseinheiten, eingetragener Betrag: 2000 Währungseinheiten.

Ein eingetragener Betrag von 0 Währungseinheiten deaktiviert den Investitionsabzug.

 

Afa-Konto: In der Vorauswahl werden spezielle Abschreibungskonten für diesen Vorgang angeboten, im Eingabefeld kann aber auch ein anderes existierendes Abschreibungskonto eingetragen werden.

 

Hinweis: Der Investitionsabzugsbetrag mindert die Anschaffungskosten bzw. die Bemessungsgrundlage der Abschreibung im Investitionsjahr.

Dadurch kann es passieren, dass eine Anlage zur GWG wird oder in den GWG-Sammelpool fällt.

 

Die Herabsetzungsbeträge erscheinen in der Anlage EÜR in der Position 9925-138 (Zeile 32 z.B. im Jahr 2010).

 

Ein Beispiel zum Investitionsabzug finden Sie hier.