Innergemeinschaftlicher Erwerb

Top  Previous  Next

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist der Erwerb einer Lieferung eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers aus einem anderen EU-Land.

Der Unternehmer muss die Rechnung im Inland versteuern.

Auf der Rechnung müssen die Steuerfreiheit der Lieferung, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Unternehmer vermerkt sein.

 

Eine Steuerbefreiung besteht, wenn die Erwerbsschwelle von 12.500 € nicht überschritten wird. Dabei geht man vom Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr und von den voraussichtlichen Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Erwerben im laufenden Kalenderjahr aus. Ausgenommen von der  Erwerbsschwelle sind Lieferungen verbrauchssteuerpflichtiger Waren (z.B. Alkohol, Mineralöl, Tabakwaren).

 

Die Buchung geschieht auf das Konto 3425 (SKR03) bzw. 5425 (SKR04) (Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer 19 % Umsatzsteuer).

 

Beispiel: Ein griechischer Unternehmer liefert Ware zum Preis von 10.000 € an einen deutschen Unternehmer.

Buchung im Expertenmodus (SKR03):

Soll: 1200 Bank (bei Verwendung offener Posten 1600) 10.000 €

Haben: 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer 19 % Umsatzsteuer 10.000 €

 

Buchung im Einfach-Buchen-Modus (SKR03):

Konto: Bank

Kategorie: 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer 19 % Umsatzsteuer

Einstellung: Ausgabe.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Taxpool®-Buchhalter den Betrag ohne Steuer bucht, die weitere Steuerberechnung erfolgt intern.

Wichtig: Geben Sie bei der Buchung den Nettobetrag ein.

Taxpool®-Buchhalter bucht die zugehörige Umsatzsteuer/Vorsteuer automatisch folgendermaßen:

Haben: 1774 (SKR03) bzw. 3804 (SKR04), Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 1900 €.

Soll: 1574 (SKR03)  bzw. 1404 (SKR04), Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 1900 €.