E-Bilanz und Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)

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Frage:

Müssen Unternehmer, die nicht bilanzieren, sondern ihren Gewinn mittels der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, eine E-Bilanz abgeben?

 

Antwort:

Nein.