Vergleich DATEV-KNE-Import vs. Text/- oder ODBC-Import

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Beim Import von Buchungsdaten aus externen Programmen ist folgendes zu beachten:

 

Sofern Ihr bisheriges Buchhaltungssystem sowohl den DATEV-Export als auch den Export z.B. in eine Textdatenbank vorsieht:

 

Wenn das Programm, mit dem Sie bisher Ihre Buchungen erfasst haben, beim Export (z.B. in eine Textdatei oder eine andere Datenbank) sowohl den Steuerschlüssel als auch die Sollkontonummer und die Habenkontonummer exportiert, ist dies dem DATEV-Import vorzuziehen, da das  DATEV-KNE-Datenformat einige Einschränkungen hat:

 

Splittbuchungen werden in Einzelbuchungen aufgelöst.
Buchungstexte werden auf 30 Zeichen verkürzt.
Belegnummern werden auf 12 Zeichen verkürzt.
Umlaute, Sonderzeichen, Leerzeichen werden aus der Belegnummer entfernt.

 

Weitere Hinweise:

Stellen Sie beim Export in eine Textdatei das TAB-Zeichen als Feld-Separator ein, sofern dies Ihre Software vorsieht.

Sollte das Exportformat sowohl den Steuerschlüssel als auch den Steuersatz enthalten, verknüpfen Sie bei Import in Taxpool®-Buchhalter nur das Feld Steuerschlüssel und nicht den Steuersatz.