Unterschiede Handelsbilanz/Steuerbilanz

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Um aus einer bestehenden Buchhaltung eine Steuerbilanz für das Finanzamt zu erstellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Wesentlichen davon abhängen, wie stark die Handelsbilanz und die Steuerbilanz abweichen.

 

Der einfachste Fall, die sogenannte Einheitsbilanz (Bilanzierungsstandard: Deutsches Handelsrecht (sogenannte Einheitsbilanz)), bei der die Steuerbilanz der Handelsbilanz entspricht, tritt in der Regel nur noch bei kleinen Firmen auf.

 

Bei Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz wird in der Regel:

a) Die Überleitungsrechnung genutzt, (Bilanzierungsstandard: Deutsches Handelsrecht)  oder

b) Eine separate Steuerbilanz gebucht, (Bilanzierungsstandard: Deutsches Steuerrecht).

 

Sofern keine Überleitungsrechung (siehe a)) genutzt wird, existieren im Programm derzeit folgende Möglichkeiten, um Buchungen die sich z.B. auf steuerlich unzulässige Positionen beziehen, aus der der E-Bilanz-Auswertung auszublenden:

 

Beispiel:

Es wurden latente Steuern gebucht, die nur in der Handelsbilanz gültig sind:

Konto: Passive latente Steuern SKR03/SKR04: 968/3065.

Konto: Aktive latente Steuern SKR03/SKR04: 983/1950.

 

Methode 1 (Einzelne Buchungen für die Auswertung deaktivieren): In der Buchungsmaske Expertenmodus wird die entsprechende Buchung markiert und mit dem Schalter Extras, Inaktiv für Auswertungen deaktiviert, diese erscheint danach mit grünem Hintergrund in der Buchungsliste.

 

Methode 2 (Alle Buchungen eines beteiligten Kontos für die Auswertung deaktivieren): Konten, die auf eine steuerlich nicht zulässige Position in der Einheitsbilanz/Steuerbilanz verweisen, werden standardmässig nicht zugeordnet. Durch Aktivieren der Einstellung Gegenkonto neu berechnen im Register Kontenzuweisung der E-Bilanz wird für nicht zugeordnete Konten auch die Berechnung des Gegenkontos der betroffenen Buchungen entfernt.

Die Zuordnung einer Taxonomie-Position zu einem Konto, kann mit dem Schalter Zuordnung entfernen auch gezielt entfernt werden.

 

Methode 3 (Änderung durch Buchung, z.B. bei Vorhandensein eines handelsrechtlichen und eines steuerrechtlichen Buchungskreises): Storno der Buchung in der Buchungsmaske Expertenmodus.