Umsatzsteuervoranmeldung

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Berechnet die notwendigen Werte für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und übermittelt diese optional an das zuständige Finanzamt.

 

Zu den Themen Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung lesen Sie bitte am Ende dieses Beitrags.

 

Sie werden zuerst zur Angabe des Abgabezeitraums aufgefordert:

 

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Globale Datumsauswahl benutzen:

Der Dialog benutzt immer den aktuell auf der Mauspalette eingestellten Ausgabezeitraum.

Ansonsten werden die zuletzt anzeigten Einstellungen benutzt.

 

Hinweis zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr:

Auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr wird die Umsatzsteuer nach dem regulären Kalenderjahr ausgewertet.

 

Buchungen auswerten aus:

Standardmäßig geschieht die Auswertung über alle Buchungen im ausgewählten Datumsbereich (Einstellung Stapel und Journal).

 

Konsolidierung mit:

Es können weitere Buchhaltungsdokumente hinzugefügt werden, deren Werte zusätzlich in die Umsatzsteuervoranmeldung eingehen.

Um die Buchungen der externen Dokumente in der Kontrollausgabe von den internen Buchungen zu unterscheiden, gibt es die neuen Datenfelder 'Mandant' und 'DBDateiName', die optional in die Liste der Druckausgabefelder eingefügt werden können.

 

 

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Ergänzende Angaben zur Steuererklärung: Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben

oder Sachverhalte zu berücksichtigen (falls ja, bitte den Schalter aktivieren und die Angaben im Eingabefeld eintragen).

 

Die Kontrollausgabe ist besonders für Buchhaltungslaien hilfreich, um die im Umsatzsteuerformular ausgefüllten Felder anhand von Einzelbuchungen nachzuvollziehen.

Es empfiehlt sich, zuvor das BMF-Formular zu laden, um die Positionen in der Kontrollausgabe besser zuordnen zu können.

Das BMF-Formular dient nur dem Verständnis der Zuordnungen wird vom Programm aber nicht befüllt

 

Unter Keine Zuordnung erscheinen in der Kontrollausgabe Buchungen, die nicht im Umsatzsteuerformular erscheinen.

Achten Sie darauf, dass dort keine Umsatz-/ oder Vorsteuer enthaltenden Buchungen auftauchen, in diesem Fall muss eine Zuordnung getroffen werden.

Die Zuordnungen der Konten zu den Umsatzsteuerpositionen können Sie im Verwaltungsdialog der Konten im Datenfeld USt.-Pos. einstellen.

Falsche Einstellungen können aber Fehler in der Berechnung verursachen.

 

Unter Buchungen, die in einem anderen Zeitraum (Leistungsdatum/Steuerperiode) ausgewertet werden erscheinen in der Kontrollausgabe Buchungen, deren Belegdatum zwar im Auswertungsbreich liegt, die aber aufgrund eines gesetzten Leistungsdatums oder des Datums einer Steuerperiode in einem anderen Zeitraum ausgewertet werden.

Im Abschnitt Hinweise zur Nutzung in einzelnen Dialogen: wird erläutert, wie nach den Datenfeldern in der Buchungsmaske gefiltert werden kann und wie die Werte bearbeitet werden können.

 

 

Testmodus: Die Druckvoransicht von Elster wird als 'Testfall' deklariert (ansonsten 'Entwurf'), die Daten werden dabei (wenn Sie auf Versenden gehen, s.u.) zwar an den Finanzamtserver übertragen, aber nicht weiterverarbeitet oder andersweitig ausgewertet. Der Testmodus ist praktisch, um z.B. die Verbindung zum Elster-Server und das Sendeprotokoll zu testen.

 

Vorgehensweise:

1) Nachdem alle Einstellungen getroffen wurden, sollte zuerst die Kontrollausgabe erstellt werden, diese enthält eine komplette Liste aller Buchungen, die zu der Berechnung der einzelnen Kennzahlen im Formular führen.

Kontrollieren Sie die Zuweisungen an die Kennzahlen.

Um die Kennzahlen des Originalformulars besser nachvollziehen zu können, empfiehlt es sich, sich dieses mit dem Schalter BMF-Formular zu laden.

 

Um die Erstellung und den Versand zu testen, kann die Einstellung Testmodus aktiviert werden, in diesem Fall werden die Daten beim Versand auf dem Finanzamtsserver nicht ausgewertet.

Die als PDF gespeicherten Testausgaben lassen sich mittels der Einstellung Testausgaben nach Programmende löschen entfernen, dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung, die für die Ansicht der PDF-Dateien benutzt wird, zuvor beendet wird.

 

2) Erstellung der komprimierten Elster-Steuererklärung (Schalter Elster-Vorschau).

Diese wird anschließend im Standardanzeigeprogramm für PDF-Dateien geöffnet.

Kontrollieren Sie die Ausgabe.

Protokollierung:

Die erzeugte PDF-Datei wird im Ordner \Datenordner\Ausgaben\UStVA\ abgelegt:

Ohne Testmodus: UStVA_Vorschau_dd.mm.YYYY_HH.MM.SS.pdf

Mit Testmodus:   UStVA_Vorschau_TEST_dd.mm.YYYY_HH.MM.SS.pdf

Hinweis: Bei der Benutzung von separaten Ausgabeordnern je Mandant ist der Ausgabeordner:

\Datenordner\Mandanten\Name des Mandanten\Ausgaben\UStErkl\

Sie können den Datenordner über den Menüpunkt <Datei|SystemInfo> anzeigen.

 

3) Nachdem die Daten kontrolliert wurden, kann ein Versand der Daten an das Finanzamt vorgenommen werden (Schalter Elster-Versand), der entsprechende Rechner muss dazu online sein.

Anschließend wird das Sendeprotokoll, das Ihnen als Nachweis des Versands dient, im Standardanzeigeprogramm für PDF-Dateien geöffnet.

Protokollierung:

Die erzeugte PDF-Datei wird im Ordner \Datenordner\Ausgaben\UStVA\ abgelegt:

Ohne Testmodus: UStVA_Sendeprotokoll_dd.mm.YYYY_HH.MM.SS.pdf

Mit Testmodus:   UStVA_Sendeprotokoll_TEST_dd.mm.YYYY_HH.MM.SS.pdf

Zusätzlich wird ein Sendeprotokoll im XML-Format angelegt, das mit dem Internetbrowser geöffnet werden kann:

UStVA_Sendeprotokoll_dd.mm.YYYY_HH.MM.SS.xml

In der XML-Datei und auf dem PDF-Dokument, finden Sie (im PDF auf der linken Seite im Querformat) ein Transferticket, das für Nachfragen benutzt werden kann.

 

 

Proxyeinstellungen:

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Tragen Sie nur dann einen Proxyserver ein, wenn dies in Ihrem Firmennetzwerk wirklich notwendig ist.

 

Authentifizierte Anmeldung:

Lesen Sie dazu bitte unter Authentifizierte Anmeldung nach.

 

 

Buchung der Vorauszahlungen:

Vorauszahlungen werden i.d.R. auf folgende Konten gebucht:

SKR03: 1780,1781

SKR04: 3820,3830

Erstattungen werden in diesem Fall als Einnahme, bzw. im Expertenmodus im Haben gebucht.

 

Hinweise zur Rundung:

Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, volle EUR:

Es wird der auf den vollen Betrag gerundete Summen-Nettowert eingetragen, die Steuer wird aus dem Nettobetrag errechnet.

Durch die Rundung auf den vollen Betrag ensteht häufig eine Abweichung zu dem Steuerwert, der sich aus der Summe der Steuerwerte der Einzelbeträge ergibt.

Beispiel Kennziffer 81 (Umsätze 19%):

6 Buchungen Erlöse 19%, je Brutto=13,33, Netto=11,20, Steuer=2,13.

Nettosumme: 67,20.

Abrundung zu 67,00 (wird als Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, volle EUR eingetragen).

Steuer 19% auf 67,00=12,73 (wird als Steuer eingetragen, bzw. von Elster automatisch errechnet).

Abweichung zu der Summe der einzelnen Steuerbeträge (12,78): 0,05.

 

EU-Erwerb:

Sofern beim Unternehmer Vorsteuerabzug besteht, gleichen sich die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer und die innergemeinschaftliche Vorsteuer aus, durch die Abrundung kann es jedoch zu einer Differenz zwischen beiden Werten kommen.

Beispiel Kennziffer 89 (EU-Erwerb 19%):

6 Buchungen Ausgaben 19%, je Netto=13,33, Steuer=2,53.

Nettosumme: 79,98.

Abrundung zu 79,00 (wird als Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, volle EUR eingetragen).

Steuer 19% auf 79,00=15,01 (wird als Steuer eingetragen, bzw. von Elster automatisch errechnet).

Die innergemeinschaftliche Vorsteuer wird als Summe der einzelnen Vorsteuern ermittelt: 15,18, eingetragen in Kennziffer 61.

Differenz: -0,17 (Erstattung).

 

Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG):

In diesem Fall gelten die gleichen Berechnungsregeln wie beim EU-Erwerb, da jedoch gemischte Steuersätze unter den Kennzahlen gesammelt auftreten können, wird die Umsatzsteuer in diesem Fall aus der Summe der Einzelbeträge errechnet und nicht aus dem Nettowert, sodaß, sofern beim Unternehmer Vorsteuerabzug besteht, sich die Umsatzsteuer nach §13b und die Vorsteuer nach §13b aufheben.

 

 

Dauerfristverlängerung:

Will ein Unternehmer, der vierteljährlich seine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibt, einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beantragen, muss dieser keine Sondervorauszahlung leisten.

 

Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung:

Ist ein Unternehmer verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abzugeben, wird ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nur dann gewährt, wenn dieser eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres leistet (§47(1) UStDV).

Dieser Betrag kann im Eingabefeld Bemessungsgrundlage Sondervorauszahlung eingetragen werden.

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung gilt dann automatisch als gestellt.