Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter |
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Beispiele:
Selbständig nutzbar: Einrichtungsgegenstände, z.B. Schreibtisch, Bürotuhl. Faxgerät, Kopierer. Kombigerät Scanner/Drucker. Software, die als sogenanntes 'Trivialprogramm' (R 5.5 EStR) in die GWG-Grenze fällt. Bücher, Fässer, Flaschen.
Nicht selbständig nutzbar: Monitor, Drucker. Software, die nicht als 'Trivialprogramm' (R 5.5 EStR) gilt oder über der GWG-Grenze liegt. PKW-Anhänger. Bestuhlung in Kinos und Theatern.
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