Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben |
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Grundsätzlich werden auch die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, wie z.B. die Gewerbesteuer oder der nicht-abziehbare Teil von Bewirtungkosten gebucht und erscheinen in der GuV. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können die Ausgaben wieder im Berichtsteil 'Steuerlicher Gewinn' zugerechnet werden:
Sofern z.B. für die GuV-Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer“ ein von 0 verschiedener Wert vorliegt, und in der steuerlichen Gewinnermittlung an der korrespondierenden Position (siehe Tabelle), kein von 0 verschiedener Wert vorgefunden wird, erscheint folgende Elster-Fehlermeldung: "Für die Position 'is.netIncome.tax.gewst' [Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer] ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position 'fpl.additions.tradeTaxEStG4_5b' [Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG]".
Mit dem Schalter Nicht abziehbare Ausgaben können die nicht abziehbaren Ausgaben automatisch in die steuerliche Gewinnermittlung übertragen werden:
Mit der Einstellung Automatisch wird der originale GuV-Wert eingetragen, sofern ein anderer Wert eingetragen werden soll, muss die Einstellung Automatisch deaktiviert werden.
Wichtig: Ein Übertrag findet nur statt, wenn die Einstellung Werte übertragen aktiviert wird. Wurden zuvor bereits korrespondierende manuelle Einträge (s.u.) in der steuerlichen Gewinnermittlung eingetragen, werden diese gelöscht.
Ergebnis in der steuerlichen Gewinnermittlung (Beispiel):
Alternative Methode (manueller Eintrag):
Alternativ dazu können die Werte auch manuell eingetragen:
1) Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Die nichtabziehbaren Betriebsausgaben können im Berichtsteil 'Steuerliche Gewinnermittlung' eingetragen werden. Beispiel Bewirtungskosten:
a) Auswahl 'Steuerliche Gewinnermittlung' unter Anzeige:
b) Manueller Eintrag unter Zurechnungen, danach mit dem Schalter Neu Berechnen die Werte aktualisieren:
2) Kapitalgesellschaften: Außerbilanzielle Korrekturen sind hier kein Bestandteil der E-Bilanz. Eintragung in der Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb) der Körperschaftssteuererklärung unter 'Außerbilanzielle Korrekturen'. |