Leistungen nach § 13b UStG

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Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer, es gibt jedoch Ausnahmen.

Ein Leistungsempfänger schuldet bei den folgenden steuerpflichtigen Umsätzen die Umsatzsteuer:

 

1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;

2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;

3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen;

4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt;

5. Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g.

 

Für weitere Informationen lesen Sie bitte im §13 des Umsatzsteuergesetzes nach.

 

Der Leistungsempfänger kann die von ihm nach § 13b Abs. 2 UStG geschuldete Steuer als Vorsteuer abziehen,wenn er die Leistung für sein Unternehmen bezieht und zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG).

 

Von §13b des Umsatzsteuergesetzes sind folgende Konten betroffen:

 

3100 (SKR03) bzw. 5900 (SKR04), Fremdleistungen für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 2 UstG geschuldet wird

3120 (SKR03) bzw. 3120 (SKR04), Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

Beispiel zu Fremdleistungen, Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer:

Ein Bauunternehmer A beauftragt einen anderen Bauunternehmer B zum Einbau eines Heizungssystems.

B stellt A eine Rechung über 10000 € aus (ohne Umsatzsteuer). In der Rechnung wird darauf verwiesen, daß A als Empfänger die Umsatzsteuer schuldet.

 

Hinweis zum Leistungserbringer nach §13b UStG:

Der Leistungserbringer bucht die Leistung aus das Konto 8337 (SKR03) bzw. 4337 (SKR04), Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, und vermerkt dies auf der Rechnung.

 

Update 2010:

Seit 2010 müssen Erlöse für sonstige Leistungen, die für Unternehmen im einem anderen EG-Land erbracht werden, in der Umsatzsteuervoranmeldung  in Feld 21 ausgewiesen werden. Dazu gibt es die neuen Konten 8336 (SKR03) bzw. 4336 (SKR04) (Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet).

Dazu passend gibt es ebenfalls die neuen Skonti-Konten 8742 (SKR03) bzw. 4742 (SKR04) (Gewährte Skonti aus Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet).

 

 

3125 (SKR03) bzw. 5925 (SKR04), Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

Beispiel zu Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer:

Ein deutscher Unternehmer schaltet bei dem ausländischen Unternehmen Google Anzeigen auf deutschen Webseiten.

Google erbringt für ihn also eine inländische Leistung.

Bei Unternehmern ohne Vorsteuerabzug kommen folgenden Konten in Frage: 3145 (SKR03) bzw. 5425 (SKR04).

 

Update 2010:

Seit 2010 müssen von EG-Unternehmen in einem anderen EG-Land erbrachte sonstige Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung  separat ausgewiesen werden (Felder 46 und 47, vorher Felder 52 und 53).

Dies kann z.B. Rechnungen von Google, ebay, Moneybookers, Amazon betreffen.

In diesem Fall wird anstelle von 3125 (SKR03) bzw. 5925 (SKR04) auf die neuen Konten 3123 (SKR03) bzw. 5923 (SKR04) (Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers 19% VSt und 19% USt) gebucht, bzw. im Fall von Unternehmern ohne Vorsteuerabzug auf die neuen Konten 3143 (SKR03) bzw. 5943 (SKR04) (Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers ohne VSt und 19% USt).

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, daß Taxpool-Buchhalter™ den Betrag ohne Steuer bucht, die weitere Steuerberechnung erfolgt intern.

Wichtig: Geben Sie bei der Buchung den Nettobetrag ein.

Taxpool-Buchhalter™ bucht die zugehörige Umsatzsteuer/Vorsteuer automatisch folgendermaßen:

Haben: 1787 (SKR03)  bzw. 3837 (SKR04), Umsatzsteuer nach §13b UStG.

Soll: 1577 (SKR03) bzw. 1408 (SKR04), Vorsteuer nach §13b UStG.