GWG |
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GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter.
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut muss: Zum beweglichen, abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Selbstständig, dass heißt für sich allein nutzbar sein. Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder der Einlagewert, dürfen 150 Euro (ab 2008) (bis inkl. 2007: 410 Euro) nicht übersteigen.
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