GWG

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GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter.

 

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut muss:

Zum beweglichen, abnutzbaren Anlagevermögen gehören.

Selbstständig, dass heißt für sich allein nutzbar sein.

Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder der Einlagewert, dürfen 150 Euro (ab 2008) (bis inkl. 2007: 410 Euro) nicht übersteigen.