Aufzuteilende Vorsteuer

Top  Previous  Next

Aufzuteilende Vorsteuer wird in der Regel von Unternehmern benutzt, bei denen der Vorsteuerabzug von z.B. Betriebsbedarf mit einem gemischten Umsatz zusammenhängt, sodass die abziehbare Vorsteuer nach dem wirtschaftlichen Einsatz aufgeteilt wird.

Dies ist z.B. häufig bei Zahnärzten der Fall, z.B. eine Praxissoftware oder eine Büroeinrichtung, die gemeinsam für umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen und steuerpflichtige Umsätze genutzt wird.

Dabei wird dem Aufwand bei der Buchungs zuerst der passende Steuersatz der aufzuteilenden Steuer zugewiesen und am Jahresende die aufzuteilende Steuer mit fälliger Steuer nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel ausgebucht.

 

Beispiel: Es wird eine Büroeinrichtung für 10000 Währungseinheiten plus 19% USt. angeschafft, die für 75% steuerpflichtige und 25% steuerfreie Umsätze genutzt wird.

Buchung (Belegnummer 1): Konto 'Büroeinrichtung' (11.900 Währungseinheiten) an Finanzkonto, unter 'Steuern' wird 'Aufzuteilende VSt. 19%' zugewiesen.

Endgültige Berechnung: 75% abziehbare Vorsteuer von 1.900 = 1.425. 1900-1425=475 (Anteil Büroeinrichtung).

Splittbuchung im Register Expertenmodus (Belegnummer  2):

a) Als Habenkonto wird das Konto 1566 (SKR03) / 1416 (SKR04) 'Aufzuteilende Vorsteuer 19%' eingetragen.

b) Schalter 'Splitten'  betätigen.

Buchung 1: 1.425 auf das Konto 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 'Abziehbare Vorsteuer 19%' im Soll buchen.

Buchung 2: 475 auf das Konto 'Büroeinrichtung' im Soll buchen. Wichtig: Unter 'Steuern' wird 'Ohne Steuern' zugewiesen.

 

aufzuteilende_vst1

Hinweis: Aufzuteilende Vorsteuer wird weder in der Voranmeldung noch in der Jahreserklärung berücksichtigt.