Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Top  Previous  Next

Der nicht abziehbare Anteil kann entweder aus Buchungswerten berechnet oder alternativ auch manuell eingetragen werden.

Rechts neben dem Feld für den abziehbaren Anteil kann zusätzlich noch ein weiterer Betrag eingetragen werden (rot markiert in der Abbildung), dort ist auch ein negatives Vorzeichen möglich, z.B. um den abziehbaren Anteil zu verringern, falls dieser nicht anteilig gebucht wurde.

 

Wichtig: Das Programm überträgt den kompletten Abschreibungsbetrag für das häusliche Arbeitszimmer bei z.B. Eigenheimen/Eigentumswohnungen (Register AVEÜR[1]) als abziehbaren Anteil in das Summenfeld Zeile 9925-172 (Register EÜR[2], Zeile 56).

Der davon nicht abziehbare Anteil kann manuell zum Feld 9925-162 addiert werden, dieser Wert muss gleichzeitig mit negativem Vorzeichen in das rot markierte Feld eingetragen werden, bzw. falls dort noch weitere manuelle Werte hinzugefügt wurden, von dem eingetragenen Wert abgezogen werden:

anlage-eür-3