Abschreibung

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Die Gegenstände des Anlagevermögens nutzen sich im Laufe der Zeit ab oder können aufgrund technischer Fortschritte nicht mehr für eine konkurrenzfähige Produktion eingesetzt werden.

Dieser Wertverlust wird als Abschreibung bezeichnet und kann als Aufwand in der Gewinnermittlung geltend gemacht werden.

In der Regel werden die Kosten der Anschaffung über die vorgesehene Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.

 

Die nachfolgend genannten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), beziehen sich auf den Nettowert.

Gewährte Boni, Skonti oder andere Preisnachlässe sind von den Anschaffungskosten abzusetzen.

 

Abschreibungsmethoden

Voraussetzung bis inkl. 2007

Voraussetzung ab 2008

Vorschrift

Keine. Wirtschaftsgut sofort als Ausgabe buchen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 60 EUR AHK.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 150 EUR AHK.


GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter AHK >60 EUR <=410 EUR.

Bisherige GWG entfällt.

 

Vollständige Abschreibung  im Jahr der Anschaffung.

 

GWG-Sammelpool (ab 2008)


Geringwertige Wirtschaftsgüter

AHK >150 EUR <=1000 EUR.

Alle GWGs, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafft wurden, sind in einem Sammelposten zu erfassen.

Die Abschreibung erfolgt linear über 5 Jahre (20% jährlich).

Degressive Abschreibung

Bewegliche Güter des Anlagevermögens. AHK>410 EUR.

Degressive Abschreibung entfällt.

 

Abschreibung mit max. 20% jährlich, ab 2006 mit max. 30% jährlich vom jeweiligen Buchwert. Gewöhnliche Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle.

Lineare Abschreibung

Wirtschaftsgüter AHK>410 EUR.

Wirtschaftsgüter AHK>1000 EUR.

Gleichmässige Abschreibung

über die Nutzungsdauer (ND).

Abschreibung % jährlich=1200/ND im Monaten.

Gewöhnliche Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle.